Recht
D E U T S C H L A N D einig V A T E R L A N D !
Das Recht muss "Recht" bleiben
Es gilt folgender Grundsatz: Eine Rechtsprechung war und ist auch heute noch
vom jeweiligen System der menschlichen
Gesellschaft in einem Staat abhängig.
Kommentar: Bei uns in Deutschland vertritt ein Richter eine Rechtsprechung;
diese hängt oftmals von der Auslegung des Rechts ab.
Diese kann sehr unterschiedlich sein; deshalb kommen oftmals
übergeordnete Gerichte zu einem anderen Urteil!
Ich muss dazu sagen, dass eine Auslegung des Rechts aber
das eigentliche Anliegen nicht zerstören darf.
Ich möchte hier einmal eine Rechtsprechung eines Gerichtes aufzeigen.
Dieser Richterspruch beschäftigte mich deshalb, weil es hier um einen aktuellen Fall ging, der mich als Hundebesitzer auch betreffen könnte.
Kurz zum Vorfall: Ein Hund war vor einem Einkaufsmarkt ( Hunde dürfen nicht in solch einem mitgenommen werden!) vom Hundehalter angeleint war.
Eine fremder Erwachsener fand diesen Hund besonders anziehend und streichelte ihn. Leider wurde er dabei von diesem Hund gebissen!.
( Bemerkung: Ich glaube, ich war 4 Jahre alt, als ich wusste, dass ich keine fremde Hunde einfach anfassen darf!)
Es kam zu einer Klage.
Der Richterspruch lautete: Der Hundehalter ist schuldig.
Begründung: Von einem Hund darf keine Gefahr für einen Menschen ausgehen.
( Der Hund hätte einen Beißkorb tragen müssen ! )
Ich kontere diese richterliche Entscheidung mit folgenden Vergleich:
Ein Fußgänger (Erwachsener!) geht bei "rot" trotzdem über die Kreuzung und wird von einem Pkw, der "grün" hatte angefahren.
Auch hier müsste der o. g. Richterspruch gelten:
Der Pkw-Fahrer ist Schuld, weil von einem Auto keine Gefahr für einen Menschen ausgehen darf.
( Der Pkw-Fahrer hätte besser bremsen müssen !)
Meine Frage: Wo bleibt die Frage nach der Eigenschuld eines Erwachsenen?
Das Asyl: Ich zitiere dazu auszugsweise von Wikipedia aus dem Internet.
"Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie
es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951
heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und
berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion,
Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden.
Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen oder Armut werden
nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts
anerkannt.
Die Migranten:
(Emigranten bzw. Immigranten)
Ich zitiere dazu auszugsweise von Wikipedia aus dem Internet.
"Eine Gruppe von Migranten sind Flüchtlinge, deren Status
durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist.
Diese haben gewisse Rechte, zum Beispiel Recht auf politisches
Asyl, die andere Migranten im Allgemeinen nicht genießen.
Der Begriff des Flüchtlings umfasst nach dem Genfer
Abkommen ausschließlich Personen, die aufgrund von
Hautfarbe, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen Gruppe (Ethnie) oder politischer
Überzeugung ihr Land verlassen.
Er schließt also insbesondere Elends- und Umweltflüchtlinge,
Klimaflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge nicht ein.
Meine persönliche Meinung zur Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland:
Die heutige Strafe für Mord in Deutschland lautet:
< Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.>
- laut § 211 STGB.
Im BGB von 18.08.1896 war festgelegt:
< Dem Mörder droht die Todesstrafe >.
Ich möchte hier noch einmal folgendes Zitat vom sowjetischen Schriftsteller
Nicolai Ostrowski auszugsweise wiedergeben:
" Das Wertvollste, was der Mensch besitzt, ist das Leben. Es wird ihm nur einmal gegeben, und er muß es nützen,... "
Ich schlussfolgere deshalb: Niemand hat das Recht einen anderen Menschen zu ermorden und muss deshalb mit der Höchststrafe rechnen!
Es muss also S ü h n e gefordert werden.
Begriffsklärung <Sühne>: Sühne beinhaltet "Bestrafung - Buße - Strafe" als
A b s c h r e c k u n g .
(Prävention!)
Damit ich mich nun über die Richtigkeit der o.g. Rechtsprechung zum <Mord> festlege, muss ich folgende Fragen stellen:
Haben sich die Mordverbrechen in Deutschland seit der Aufhebung der Todesstrafe
A ..... verringert ?
oder B ..... erhöht ?
oder sind sie C ..... gleichgeblieben ?
PS: Diese o. g. Konvention wurde bis heute ständig verändert!!!
Ein allgemeiner Dialog über die soziale Gerechtigkeit in unserer heutigen Zeit:
Ich hatte zu Weihnachten einen Dialog mit einer mir nahestehenden Person
über Recht und Gesetz.
Sie hatte durch ein langes und wohl auch anstrengendes Studium es geschafft eine höhere Beamtenstelle nun ausüben zu können.
Dazu sprach ich als Lehrer erst einmal meine Anerkennung aus.
Da es mich durch meinen aktuellen Umzug beschäftigte, beklagte ich die Forderung meines ehemalige Vermieters die Wiederherstellung des Zustandes beim Einzug auf meine Kosten zu veranlassen.
Ich widersprach, weil es allgemein zu erwartende Abnutzungen sind, die mit meiner Kaltmietzahlung abgegolten worden waren.
Rein rechentechnisch konnte ich darlegen, dass ich in den 6 Jahren meiner Mietzahlung eine Summe von 33 560 Euro an den Vermieter schon bezahlt habe.
Der Vermieter machte mich darauf aufmerksam, dass diese Übernahme der Endrenovierung aber im Mietvertrag enthalten ist, den ich unterschrieben habe.
Ich versuchte dies als < sittenwidriges Geschäftsgebaren auf der Grundlage der arglistischen Täuschung des Mieters > auszuweisen.
Im Klartext:
Dieser Paragraph ist Unrecht, weil er nur zur B e r e i c h e r u n g
des Vermieters dient.
( Dabei ging mir die aktuelle Veröffentlichung der astronomisch hohen Gehälter der Beamten der Stadt Leipzig in Gedanken durch den Kopf!
Dazu fragte ich mich, ob das Preis- Leistungs-Prinzip, hier besser gesagt, das Lohn-Leistungs-Prinzip noch stimmt? )
Soweit erst einmal meine Darstellung.
Meine Gesprächspartnerin sagte dazu:
Der Vermieter hat dazu das Recht. Dieses Recht ist im BGB verankert.
Dieses BGB besteht schon seit 1896.
Ich sagte darauf, dass dieses BGB schon oftmals verändert und angepasst worden ist.
Es wäre im 21.Jahrhundert notwendig in Bezug der o. g. Mietverträge in Deutschland wieder einmal zu verändern.
Ich versuchte es nun zum besseren Verständnis meines Anliegens mit einem Vergleich.
Wenn man z. B. ein Auto least, dann zahlt man die Leasinggebühren, die Versicherung und natürlich den verbrauchten Sprit.
Der Autobesitzer kann aber dann, wenn er das Auto überholen und evtl. erneuern muss, nicht alle, die das Auto geleast haben, noch einmal
< zur Kasse bitten > .
Meine Gesprächspartnerin zuckte nun nur noch mit den Achseln.
(In Gedanken viel mir auch noch ein, dass in der Presse mitgeteilt worden ist, dass oftmals schon Richter bei dieser Sache dem Mieter Recht gaben!)
Ich sagte dann noch:
Ich werde mich in dieser Angelegenheit einer Sammelklage gegen diese Forderung des Vermieters anschließen.
Z.Z. sind da 150 000 Unterschriften, darunter auch 40 Anwälte, aufzuweisen.
Ich gab aber den Organisatoren der Sammelklage den Rat diese Klage 2018 noch nicht einzureichen.
Es müssen erst noch 500 000 ( besser noch eine Million! ) Unterschriften gesammelt werden.
- Ende -
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